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   VG Braunschweig, 12.12.2012 - 2 A 1033/12   

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VG Braunschweig, 12.12.2012 - 2 A 1033/12 (https://dejure.org/2012,47785)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12.12.2012 - 2 A 1033/12 (https://dejure.org/2012,47785)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 2 A 1033/12 (https://dejure.org/2012,47785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 65 Abs 3 PflSchG; § 2 UIG; § 3 UIG; § 9 UIG; Art 63 Abs 3 EGV 1107/2009
    Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Betriebsgeheimnis; Glyphosat; Pflanzenschutzmittel; Umweltinformation; Umweltinformationen über Emissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.12.2012 - 2 A 1033/12
    Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791).

    Wer einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen stellt, wird demnach (auch) als Sachverwalter der Allgemeinheit tätig; seinem Interesse an der Verfolgung des Anspruchs im Prozess entspricht ein gleichgerichtetes öffentliches Interesse (BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008, a. a. O.).

    Ebenso fehlt es an eindeutig höher zu bewertenden Rechtsgütern der Allgemeinheit, hinter denen der Geheimnisschutz ausnahmsweise zurückzustehen hätte, wie dies etwa beim Auftreten eines Störfalls einer genehmigungspflichtigen Anlage der Fall sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2005 - 8 B 940/05

    Bundesamt darf Einsicht in Tierversuchsstudie zu genetisch verändertem Mais

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.12.2012 - 2 A 1033/12
    Die von den Klägern zur Begründung ihrer Auffassung angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschl. v . 20.06.2005 - 8 B 940/05 -, NVwZ-RR 2006, 248) beruht auf Besonderheiten des Gentechnikrechts.

    Der Hinweis der Kläger auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 20.06.2005, a. a. O.; Beschl. v. 02.01.2009 - 13a F 31/07 -, NVwZ 2009, 794) steht dieser Betrachtung nicht entgegen.

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08

    Berechtigung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.12.2012 - 2 A 1033/12
    Das in einem Unternehmen vorhandene Wissen über Herstellungsverfahren und die genaue Zusammensetzung eines Produkts stellt einen wirtschaftlichen Wert dar, unter Berücksichtigung dessen an der Nichtverbreitung dieser Tatsachen ein nach Art. 12 Abs. 1 GG berechtigtes Interesse besteht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.11.2008 - 14 PS 2/08 -, juris; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 23.10.2008 - 13a F 12/08 -, NVwZ 2009, 475).

    Die Bestimmungen des Art. 63 Abs. 2 Buchst. f Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und des § 65 Abs. 2 Nr. 3 PflSchG n. F. tragen den berechtigten Interesser des Herstellers eines zugelassenen Wirkstoffs bzw. Pflanzenschutzmittels Rechnung, zu verhindern, dass es durch Kenntnis der genauen Zusammensetzung seines Produkts oder der im Zulassungsverfahren vorgelegten Studien anderen Herstellern ermöglicht wird, nach Ablauf des Patentschutzes legal ein Konkurrenzprodukt, und zwar mangels eigener Forschungsaufwendungen in der Regel billiger, auf den Markt zu bringen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.11.2008, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2009 - 13a F 31/07

    Die auf ein Unternehmen bezogenen und nur einem begrenzten Personenkreis

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.12.2012 - 2 A 1033/12
    Der Hinweis der Kläger auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 20.06.2005, a. a. O.; Beschl. v. 02.01.2009 - 13a F 31/07 -, NVwZ 2009, 794) steht dieser Betrachtung nicht entgegen.
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.12.2012 - 2 A 1033/12
    Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen (BVerfG, Beschl. v. 14.03.2006 - 1 BvR 2087, 2011/03 -, BVerfGE 115, 205 = DVBl. 2006, 694; BVerwG, Urteil vom 28.05.2009 - 7 C 18/08 -, NVwZ 2009, 1113; Urteil vom 24.09.2009, a. a. O.).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.12.2012 - 2 A 1033/12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zum Begriff der Umweltinformationen über Emissionen mit Urteil vom 24. September 2009 (7 C 2/09 - BVerwGE 135, 34 = NVwZ 2010, 189) wie folgt ausgeführt:.
  • BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07

    Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation;

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.12.2012 - 2 A 1033/12
    Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 18.08

    Umweltinformationsgesetz; Informationsfreiheitsgesetz; Betriebsgeheimnis;

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.12.2012 - 2 A 1033/12
    Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen (BVerfG, Beschl. v. 14.03.2006 - 1 BvR 2087, 2011/03 -, BVerfGE 115, 205 = DVBl. 2006, 694; BVerwG, Urteil vom 28.05.2009 - 7 C 18/08 -, NVwZ 2009, 1113; Urteil vom 24.09.2009, a. a. O.).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-266/09

    Stichting Natuur en Milieu u.a. - Umwelt - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.12.2012 - 2 A 1033/12
    Sie sollen den Klägern nach ihren Ausführungen dazu dienen, die Auswirkungen des Wirkstoffs auf den Menschen und die Umwelt zu überprüfen, und enthalten damit Informationen, die sich im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 UIG auf Umweltbestandteile auswirken oder wahrscheinlich auswirken bzw. den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 6 UIG betreffen können (vgl. zu letzterem Gesichtspunkt: EuGH, Urteil vom 16.12.2010 - C-266/09 -, NVwZ 2011, 156).
  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 1.09

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.12.2012 - 2 A 1033/12
    Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 (20 F 1/09, juris) hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Sinne Angaben über die konkrete Zusammensetzung oder bestimmte Bestandteile eines Pflanzenschutzmittels ohne weitere Begründung den Betriebsgeheimnissen zugeordnet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - 13a F 12/08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung nach § 16c Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) für ein

  • VG München, 13.07.2021 - M 32 K 18.1852

    Kein Informationszugangsanspruch nach dem BayUIG auf Einsicht in die Unterlagen

    Aus dem Satzteil "sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt" kann geschlossen werden, dass es sich bei dem Tatbestandsmerkmal der Emissionen um einen Sonderfall des Merkmals der Freisetzung von Stoffen in die Umwelt handelt (so für die gleichlautende Definition in § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG BVerwG, U.v. 24.9.2009 - 7 C 2.09 - juris Rn. 40 ff.; das Bundesverwaltungsgericht folgert sogar, dass die Stoffe von einer Anlage ausgehen müssen; ebenso VG Braunschweig, U.v. 12.12.2012 - 2 A 1033/12 - juris Rn. 26 ff.).
  • VG München, 30.06.2021 - M 32 K 20.2879

    Informationszugangsanspruch nach dem BayUIG (bejaht), Keine offensichtlich

    Aus dem Satzteil "sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt" kann geschlossen werden, dass es sich bei dem Tatbestandsmerkmal der Emissionen um einen Sonderfall des Merkmals der Freisetzung von Stoffen in die Umwelt handelt (so für die gleichlautende Definition in § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG BVerwG, U.v. 24.9.2009 - 7 C 2.09 - juris; das Bundesverwaltungsgericht folgert sogar, dass die Stoffe von einer Anlage ausgehen müssen; ebenso VG Braunschweig, U.v. 12.12.2012 - 2 A 1033/12 - juris).
  • VG München, 13.07.2021 - M 32 K 19.5192

    Das BayUIG ist kein Instrument der Überwachung und Ausforschung der

    Aus dem Satzteil "sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt" kann geschlossen werden, dass es sich bei dem Tatbestandsmerkmal der Emissionen um einen Sonderfall des Merkmals der Freisetzung von Stoffen in die Umwelt handelt (so für die gleichlautende Definition in § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG BVerwG, U.v. 24.9.2009 - 7 C 2.09 - juris Rn. 40 ff.; das Bundesverwaltungsgericht folgert sogar, dass die Stoffe von einer Anlage ausgehen müssen; ebenso VG Braunschweig, U.v. 12.12.2012 - 2 A 1033/12 - juris Rn. 26 ff.).
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